Das Rechtsinstitut der Vertragsstrafe welches in 339-345 BGB normiert ist eröffnet
Vertragsparteien die Möglichkeit einer besonderen Absicherung der Erfüllung von
Vertragspflichten. Ist die vereinbarte Vertragsstrafe eine Allgemeine Geschäftsbedingung werden
an die Wirksamkeit der Vereinbarung jedoch sehr hohe Anforderungen gestellt. Diese Arbeit
untersucht die Frage nach den Zulässigkeitsgrenzen von Vertragsstrafen im kaufmännischen
Verkehr insbesondere im Industrieanlagenvertrag. Primär wird die Vertragsstrafe anhand des
deutschen Rechts analysiert. Aufgrund der hohen Relevanz werden auch die internationalen
Musterverträge der FIDIC und ORGALIME neben der Betrachtung des englischen schweizerischen
französischen und chinesischen Rechts berücksichtigt.