Die Vorausabtretung von Forderungen aus gegenseitigen Verträgen wirft in der Insolvenz des
Zedenten eine Reihe von Problemen auf. Der Verfasser sieht in der Vertragserfüllung mit der
Folge des Werthaltigmachens der Forderung ein Wertungskriterium für die Wirksamkeit bzw. der
Anfechtbarkeit des Forderungserwerbs bzw. der Vertragserfüllung. Maßgeblich ist hierfür ob die
zur Vertragserfüllung verbrauchten Materialien bzw. die Aufwendungen für Arbeitsleistungen zur
Insolvenzmasse zu rechnen sind. Übergreifend entwickelt der Autor das Werthaltigmachen als
Wertungskriterium bei Forderungsentstehung nach Insolvenzeröffnung bei Bestehen des
Erfüllungswahlrechts nach 103 InsO und in der Insolvenzanfechtung. Das vorgeschlagene
Wertungskriterium wird abschließend auch auf den Warenkredit angewendet.