Am 30. Juni 2005 verabschiedete die Haager Konferenz für Internationales Privatrecht das Haager
Übereinkommen über Gerichtsstandsvereinbarungen. Es soll dem Bedürfnis einer international
immer stärker verflochtenen Wirtschaft nach mehr Rechtssicherheit auf den Gebieten der
internationalen gerichtlichen Zuständigkeit sowie Anerkennung und Vollstreckung ausländischer
Urteile Rechnung tragen. Inwieweit dies gelingen wird und insbesondere wie sich das
Übereinkommen im Rechtsverkehr zwischen Unternehmen aus Deutschland und den USA auswirken wird
ist Gegenstand dieser Arbeit. Im ersten Teil werden die einzelnen Regelungen des Übereinkommens
in Bezug auf ihre Wirkungsweise und auf Probleme analysiert die sich möglicherweise bei ihrer
Anwendung ergeben. Im zweiten Teil werden nach einer Erläuterung der bisherigen Rechtslage die
zu erwartenden Auswirkungen des Übereinkommens auf die Behandlung von
Gerichtsstandsvereinbarungen vor deutschen und US-amerikanischen Gerichten und auf die
Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen aus dem jeweils anderen Staat
dargestellt.