Verlangt der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer den privat genutzten Dienstwagen das privat genutzte
Notebook und oder das privat genutzte Mobiltelefon heraus birgt dies erhebliches
Konfliktpotential gerade im Rahmen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Die Ausarbeitung
erörtert vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten von Herausgabeansprüchen bei auch zur privaten
Nutzung überlassenen Arbeitsmitteln. Schwerpunkt der Ausarbeitung ist die Beantwortung der
Frage ob das Zurückbehaltungsrecht bei auch zur privaten Nutzung überlassenen Arbeitsmitteln
arbeitsvertraglich durch Betriebsvereinbarung oder durch Tarifvertrag ausgeschlossen werden
kann. Bei dem vorformulierten arbeitsvertraglichen Ausschluss wird insbesondere
herausgearbeitet ob eine arbeitsrechtliche Besonderheit im Sinne des 310 Abs. 4 S. 2 1. HS BGB
der Verbotsklausel ohne Wertungsmöglichkeit gemäß 309 Nr. 2b) BGB entgegensteht. Den
Vertragsparteien wird ein Gerüst für eine vertragliche betriebliche und oder tarifliche
Regelung zur Verfügung gestellt die für Rechtssicherheit sorgt und dadurch dieses
Konfliktpotential minimiert.