Gegenstand der Arbeit sind die Fragestellungen im Rahmen des Statutenwechsels im deutschen und
englischen internationalen Sachenrecht. Gelangt eine Sache vom Geltungsbereich der einen in den
der anderen Rechtsordnung bestehen an ihr regelmäßig bereits dingliche Rechte die es sinnvoll
in das neue Statut aufzunehmen gilt. Im Verlauf der Bearbeitung werden zunächst die noch recht
junge Kodifikation des internationalen Sachenrechts im deutschen EGBGB und die daraus folgenden
Grundsätze für den Umgang mit einem Statutenwechsel betrachtet. Die anschließende
Auseinandersetzung mit dem englischen Recht beginnt mit einer Vorstellung der Grundzüge des
materiellen Sachenrechts und seiner Rechtsinstitute und geht dann in eine Darstellung des
internationalen Sachenrechts über. Nach einem zusammenfassenden Vergleich der gefunden
Ergebnisse wird abschließend das Konfliktpotential beim gegenseitigen Import dinglicher
Sicherungsrechte untersucht.