Inwieweit enthält das deutsche Verwaltungs- oder Umweltrecht Beseitigungspflichten die auf
stillgelegte Anlagen angewendet werden können? Diese Frage stellt sich vor allem für
stillgelegte Windkraftanlagen. Für Anlagen an Land ergeben sich Beseitigungspflichten
insbesondere aus der Rückbaupflicht im Baugesetzbuch (BauGB) für Anlagen im Außenbereich.
Allerdings führt die Anwendung dieser ungewöhnlich ausgestalteten Regelung in der Praxis zu
Schwierigkeiten. Für stillgelegte Anlagen auf See d.h. in der deutschen Ausschließlichen
Wirtschaftszone (AWZ) gelten völkerrechtliche Beseitigungspflichten. Außerdem enthält das
deutsche Recht in der Seeanlagenverordnung eine Rückbaupflicht für stillgelegte Anlagen die
auch in die Genehmigungen für Offshore-Windparks aufgenommen wird.