Die Organvermittlung nach 12 TPG durch die private niederländische Stiftung Eurotransplant
begegnet erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken. Diese Arbeit benennt die Bedenken und
untersucht die hierauf anzuwendenden Regelungen anhand verfassungsrechtlicher Maßstäbe.
Grundlage ist die Beschreibung der Tätigkeit und die Einordnung von Eurotransplant in das
System der Transplantationsmedizin. Ausgangspunkt ist die Frage ob Eurotransplant die
Vermittlungsentscheidung tatsächlich vornimmt. Ein Punkt für die verfassungsrechtliche
Überprüfung ist dass die Organvermittlung eine Staatsaufgabe darstellt. Dies bildet das
Prüfungsprogramm inwiefern die Ausgestaltung verfassungsrechtlichen Ansprüchen genügt. Ein
Hauptaugenmerk liegt auf der demokratischen Legitimation Eurotransplants.