Die Stärkung der privaten Kartellrechtsdurchsetzung ist erklärtes Ziel der aktuellen
europäischen Wettbewerbspolitik und Gegenstand einer lebhaften Debatte in Wissenschaft und
Rechtspraxis. Die Arbeit greift mit Problemen der internationalen Zuständigkeit und des
anwendbaren Rechts einen bislang kaum diskutierten Aspekt dieser brisanten Thematik auf. Sie
untersucht dabei schwerpunktmäßig den europäischen deutschen und englischen
Deliktsgerichtsstand sowie europäisches deutsches und englisches Deliktskollisionsrecht. Im
Zentrum des Interesses steht das Marktortkonzept das seinem Inhalt nach bestimmt auf seine
Handhabbarkeit in der Praxis untersucht und gegen andere Anknüpfungsansätze abgewogen wird. Zu
diesem Zweck nimmt die Autorin das Zusammenspiel von internationalem Privat- und Kartellrecht
von klassischem Deliktskollisions- und internationalem Wirtschaftsrecht von privater und
behördlicher Rechtsdurchsetzung und im weiteren Sinne auch von Privatrecht und öffentlichem
Recht in den Blick.