Gerüche haben eine starke Wirkung. Sie wirken anders als visuelle oder akustische Reize direkt
auf das limbische System und damit auf die Emotionen. In dem Einsatz von Gerüchen stecken daher
große Marketingmöglichkeiten. Dennoch werden Geruchsmarken bislang nicht als Wirtschaftsgüter
genutzt. Es wurden bisher nur vereinzelt Versuche unternommen Gerüche als Marken eintragen zu
lassen. Dies könnte an der zuletzt ablehnenden Rechtsprechung liegen und der damit verbundenen
Scheu der Unternehmen in diesen Bereich zu investieren. Diese Arbeit zeigt daher auf dass
sich Gerüche als Marken eignen und dem auch keine rechtlichen Bedenken entgegenstehen. Ferner
werden Einsatzmöglichkeiten erwogen.