Die Arbeit untersucht die grenzüberschreitende Wirkung von Genehmigungen für
umweltbeeinträchtigende industrielle Anlagen auf völkerrechtlicher europarechtlicher und
verfassungsrechtlicher Ebene. Ein Schwerpunkt liegt auf der Frage ob und unter welchen
Voraussetzungen Anlagengenehmigungen benachbarter Staaten anerkannt werden müssen: Auf
völkerrechtlicher Ebene werden Anerkennungspflichten für ausländische Hoheitsakte
völkervertragsrechtlich begründet. Auf europarechtlicher Ebene wären Hoheitsakte anderer
Mitgliedstaaten dagegen in der Regel schon dann anzuerkennen wenn die zugrundeliegenden
Schutzstandards gemeinschaftsweit harmonisiert wurden. Im deutschen Recht bilden daneben auch
die Grundrechte einen Ansatzpunkt für die Begründung von Anerkennungspflichten. Gleichzeitig
werden die verfassungsrechtlichen Grenzen einer Anerkennung ausländischer Hoheitsakte
aufgezeigt.