Die Untersuchung berücksichtigt in ihrem Schwerpunkt die Tatsache dass Koppelungsgeschäfte im
Anwendungsbereich des87 I BetrVG gleichermaßen von Betriebsräten und Arbeitgebern veranlasst
werden. Dabei wird die Zulässigkeit der Koppelungsgeschäfte im Wege der Auslegung des87 I
BetrVG geprüft und unter Berücksichtigung der Betriebsautonomie ihre grundsätzliche
Zulässigkeit festgestellt die allerdings insoweit durch den in2 I BetrVG normierten Grundsatz
der vertrauensvollen Zusammenarbeit nahezu vollumfänglich eingeschränkt wird. Auf der
Rechtsfolgenseite gewinnt die Tatsache der beidseitig ausgelösten Koppelungsgeschäfte deshalb
besondere Bedeutung weil eine temporäre Restriktion der Rechte zwar beim Betriebsrat nicht
aber auch beim Arbeitgeber als Sanktion wirken kann. In Bezug auf die mit Koppelungsgeschäften
in engem Zusammenhang stehende Problematik der Annexbedingungen belegt die Untersuchung im Wege
der gesetzesübersteigenden Rechtsfortbildung dass derartige Annexbedingungen grundsätzlich
nicht dem Mitbestimmungskatalog angehören.