Die gesetzliche Ordnung des Gesundheitswesens gehört zu den Materien die stetig politisch
geplanten wie tatsächlich umgesetzten Reformbemühungen unterliegen und sich daher im stetigen
Wandel befinden. Das Nebeneinander von privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen wirft
Fragen rechtspolitischer verfassungs- und sozialrechtlicher Natur auf. Wie in vielen anderen
Regelungsbereichen haben Wissenschaft und Praxis auch im Recht der Krankenversicherungen das
Konzept des Wettbewerbs als Formel politisches Schlagwort und rechtliche Kategorie entdeckt.
Der Wettbewerb zwischen den Krankenversicherungen gilt als wünschenswertes Ziel. Diese Arbeit
befasst sich ausgehend von der zentralen aber rechtlich problematischen Vorschrift des 69 SGB
V mit Rechtsfragen des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung und spart dabei auch
die erforderliche kritische Auseinandersetzung mit dem Begriff und der Zielsetzung des
Wettbewerbs nicht aus.