Die militärischen Operationen in Afghanistan im Jahr 2001 und im Irak zwei Jahre später ferner
die aktuelle Lage im Iran haben die Debatte über die Existenz eines Rechts auf präventive
Selbstverteidigung im Völkerrecht neu belebt. Das Selbstverteidigungsrecht ist der einzige
Rechtsfertigungsgrund der den einzelnen Staaten zusteht um ohne Erlaubnis des
UN-Sicherheitsrates militärische Gewalt gegen andere Staaten auszuüben. Darf dieses Recht
ausgeübt werden bevor ein Angriff stattfindet? Dieser Frage geht die Arbeit nach und versucht
in den allgemeinen Rechtsgrundsätzen eine Antwort zu finden. Aus diesem Grund werden
rechtsvergleichend die Ausgestaltung und die Voraussetzungen des Rechtsinstituts der Notwehr in
unterschiedlichen Rechtssystemen der Welt untersucht. Abschließend werden die daraus folgenden
Konsequenzen für die völkerrechtliche Selbstverteidigung dargelegt.