Der EuGH ist seit Jahrzehnten der Auffassung die Anwendbarkeit der Grundfreiheiten setze einen
grenzüberschreitenden Sachverhalt voraus. Hat diese Rechtsprechung auch nach Einführung der
Unionsbürgerschaft Bestand? Wirkt sie sich ihrerseits auf den Anwendungsbereich der
Unionsbürgerschaft aus? In welchem Verhältnis stehen Unionsbürgerschaft und wirtschaftsbezogene
Grundfreiheiten? Diesen Fragen widmet sich diese Arbeit. Hierzu wird die Rechtsprechung des
EuGH zu den grenzüberschreitenden Sachverhalten systematisiert und der Gehalt des Begriffes
analysiert. Anschließend wird die Rechtsnatur der den Unionsbürgern gewährten Freizügigkeit
untersucht und der Frage nachgegangen ob es zu deren Anwendbarkeit eines grenzüberschreitenden
Sachverhalts bedarf.