Ziel der Untersuchung ist eine angemessene Würdigung des Werts und der Bedeutung des
Schriftformerfordernisses in der Dogmatik des allgemeinen Verwaltungsvertrags sowie eine
Diskussion der damit verbundenen rechtswissenschaftlichen Problemstellungen. Dabei konzentriert
sich die Betrachtung auf die Schriftform der öffentlich-rechtlichen Verwaltungsverträge.
Untersucht wird die Schriftlichkeit als Formerfordernis für den Abschluss der
Verwaltungsverträge welches zu deren Entscheidungsrahmen gehört. Es wird der Versuch
unternommen die verfassungsrechtliche Grundaussage zur Schriftlichkeit zu finden die als
allgemeiner Maßstab für den Abschluss der Verwaltungsverträge gilt und insofern auch bei
privatrechtlichen Verwaltungsverträgen verbindlich ist. Diese Feststellungen sollen die Suche
nach einem Kriterienkatalog zur Geltung des Schriftformerfordernisses in der allgemeinen Lehre
des Verwaltungsvertrages leiten.