Die Probleme die im Zusammenhang mit dem Teilschutz der Bearbeitung und der freien Benutzung
von Schutzgütern der verwandten Schutzrechte auftreten versucht man herkömmlich unter
Rückgriff auf die Interessenlage und den Sinn und Zweck der verwandten Schutzrechte zu lösen.
Die Überzeugungskraft dieser Vorgehensweise ist begrenzt. Die Interessenlage auf dem Gebiet
wird kontrovers diskutiert und der Zweck des Leistungsschutzes ist seinerseits unklar und
umstritten. In dieser Arbeit wird ein alternativer Zugang vorgeschlagen. Es wird ein System
entwickelt das es erlaubt anerkannte immaterialgüterrechtliche Grundsätze auf die verwandten
Schutzrechte zu übertragen. Grundlage dafür ist die Erarbeitung einer übergreifenden
Terminologie der Immaterialgüterrechte die die gemeinsamen Strukturen sichtbar und
beschreibbar macht. Dieser systematische Zugang erlaubt stimmige und sachgerechte Lösungen
vieler aktueller Rechtsfragen.