Mit der Einführung des aktienrechtlichen Klagezulassungsverfahrens durch das Gesetz zur
Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) hat die actio pro socio
in 148 AktG erstmals eine ausführliche gesetzliche Regelung erfahren im Aktienrecht bislang
indes kaum Bedeutung erlangt. Ganz im Gegensatz dazu steht die praktische Relevanz der actio
pro socio im Personengesellschafts- und GmbH-Recht. Rechtliche Grundlagen und prozessuale
Einzelheiten des Klagerechts sind dort allerdings bis heute höchst umstritten. Angesichts der
detaillierten Regelung des Klagezulassungsverfahrens widmet sich die Arbeit der Frage
inwieweit die Regelungen des 148 AktG auf das Personengesellschafts- und GmbH-Recht übertragen
und damit für die Fortentwicklung der actio pro socio als einem allgemeinen Institut des
Verbandsrechts fruchtbar gemacht werden können.