Die Neukonzeption AEntG vom 23.04.2009 hat nicht nur einer Erweiterung des Anwendungsbereichs
zur Folge sondern wirft auch verfassungsrechtliche Fragen auf. Die mögliche Verdrängung
ungünstigerer Tarifverträge durch einen geltungserstreckten Tarifvertrag und die mögliche
Bevorzugung eines repräsentativeren Tarifvertrags bei der Auswahl zur Geltungserstreckung
könnten einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Tarifautonomie nach sich ziehen. Die Arbeit
kommt zu dem Ergebnis dass die Reform unter Berücksichtigung der gegenwärtigen rechtlichen und
tatsächlichen Voraussetzungen noch verfassungsgemäß ist. Dabei beschränkt sie sich nicht auf
die Analyse der Geltungserstreckung von Mindestlohntarifverträgen sondern bezieht auch die
Urlaubstarifverträge des Baugewerbes mit ein.