Aufgrund europarechtlicher Vorgaben erfuhr6 AStG im Rahmen des SEStEG umfassende Neuerungen.
Nach wie vor führt die Vorschrift allerdings sowohl in betriebswirtschaftlicher als auch in
verfassungs- abkommens- und europarechtlicher Hinsicht zu erheblichen Bedenken. Besonders
hervorzuheben ist die mit der Wegzugsbesteuerung verbundene wirtschaftliche Belastung für den
Steuerpflichtigen der keine finanziellen Zuflüsse gegenüberstehen. Die betreffende Besteuerung
sollte daher bereits im Vorfeld eines Wegzuges in die Planung einbezogen werden um den
steuerlichen Folgen entgegenzuwirken. Die Arbeit analysiert verschiedene Maßnahmen die dem
Steuerpflichtigen zu diesem Zweck zur Verfügung stehen.