Gegenstand dieser rechtsvergleichenden Arbeit ist das überwiegend als Acting in Concert
bezeichnete Zusammenwirken von Aktionären in Bezug auf börsennotierte Gesellschaften. Dabei
werden die im deutschen und schweizerischen Kapitalmarktrecht im Bereich der Offenlegungs-
sowie der Angebotspflicht zur Erfassung derartiger Verhaltensweisen bestehenden Vorschriften
beleuchtet. Die Leistungsfähigkeit eines Finanzmarktes hängt entscheidend vom Vertrauen der
privaten und institutionellen Investoren in die Märkte ab. Nur wenn ihr Vertrauen besteht und
erhalten bleibt können die Finanzmärkte ihre wichtigen volkswirtschaftlichen Funktionen
erfüllen. Besondere Bedeutung kommt aus diesem Grund der Schaffung von Transparenz zu. Die
Untersuchung widmet sich im Kern der Frage wie diese in beiden Rechtsordnungen realisiert wird
und wo die Grenzen zwischen einem lediglich geschickten und noch legalen Annähern an eine
Zielgesellschaft einerseits und einem für die Auslösung der Melde- bzw. Angebotspflicht
relevanten abgestimmten Verhalten von Aktionären andererseits zu ziehen sind.