Regulierungsrecht ist eine Querschnittmaterie die Elemente beider Teilrechtsordnungen -
öffentliches Recht und Privatrecht - enthält. Abschluss und Durchsetzung zivilrechtlicher
Infrastrukturnutzungsverträge werden durch die Bundesnetzagentur reguliert. In dieser
Gemengelage wird die Abgrenzung zwischen den Teilrechtsordnungen rechtspraktisch nicht nur bei
der Frage des jeweils einzuschlagenden Rechtsweges relevant sondern auch bei der
Rechtsanwendung. Etwa bei der Auslegung regulierungsrechtlicher Normen konkurrieren zivil- und
öffentlich-rechtliche Ansätze miteinander. Die Arbeit verdeutlicht dies anhand praktischer
Beispiele und zeigt Lösungsansätze auf.