Viele Planungsgesetze sowie das Abwägungsgebot erfordern eine Alternativenprüfung. Dies wirft
Fragen zum Umfang Detailgrad sowie zur Auswahl von Alternativen auf. Die Arbeit betrachtet die
Alternativenprüfung aus Sicht des behördlichen Entscheidungsträgers. Diesem wird mit der
Pflicht Alternativen zu prüfen ein Entscheidungsspielraum übertragen. Bei dessen Ausfüllung
muss eine Orientierung am Ideal der Optimierung erfolgen. Die Untersuchung nimmt für die Frage
wie eine Optimierung erreicht werden kann die entscheidungstheoretischen und
konsensorientierten Ansätze in den Blick. Dabei wird festgestellt dass sich der maßgebliche
Teil einer Entscheidung die Bewertung von Alternativen nicht rational durchleuchten lässt.
Die Behörde agiert dort im Kernbereich ihres Planungsermessens der sich auch einer
gerichtlichen Kontrolle entzieht.