Die Arbeit beschäftigt sich mit der Frage warum der Gesetzgeber den Vertragsparteien bei der
Gestaltung der Vorstandsverträge Beschränkungen auferlegt wie es zuletzt im Rahmen des
Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) geschehen ist. Auf Basis des
Grundsatzes der Vertragsfreiheit und seiner Grenzen werden für den Bereich der
Vorstandsverträge Prinzipien entwickelt inwieweit die Vertragsfreiheit unter Berücksichtigung
des gesetzgeberischen Willens auch hier gilt. Nach der Hauptthese der Arbeit funktioniert der
Vertragsmechanismus in diesem Bereich nicht vollumfänglich und gilt deshalb nur eingeschränkt.
Diese Erkenntnisse werden bei der Auslegung der entsprechenden Normen herangezogen und dabei
die umfangreiche Literatur zum VorstAG ausgewertet in der dieser Aspekt bisher nur vereinzelt
berücksichtigt wurde. Schließlich werden Reformvorschläge entwickelt wie sich einzelne
Probleme in diesem Bereich noch besser lösen lassen.