Die Arbeit befasst sich mit den zivilrechtlichen Aspekten der Nothilfe. Den Kern bildet die
Frage der dogmatischen Herleitung des Ersatzes von Aufwendungen und Schäden des Nothelfers. Der
Verfasser weist durch eine rechtshistorische und rechtsvergleichende Analyse nach dass die
Haftungsfragen in solchen Situationen auch ohne Rückgriff auf das in der deutschen Rechtspraxis
verwendete Rechtsinstitut der Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) adäquat gelöst werden können.
Der naturrechtliche Gedanke die moralische Pflicht zur Menschenhilfe zum rechtsdogmatischen
Fundament der Geschäftsführung ohne Auftrag zu erklären überzeugt nicht. Er steht mit der
Konzeption des BGB im Widerspruch. Mit Hilfe von delikts- bereicherungs- sowie
sozialrechtlichen Instrumentarien können dogmatisch konsistente Lösungen gefunden werden. Vor
diesem Hintergrund wird Buch VI des Draft Common Frame of Reference (PEL Ben. Int.) kritisch
beleuchtet.