Leistungsunabhängige Nebenpflichten zum Schutz des Integritätsinteresses wurden durch
Einführung des241 Abs. 2 BGB erstmals gesetzlich normiert. Die Entscheidung wie diese
Schutzpflichten dogmatisch herzuleiten sind hat der Gesetzgeber der Klärung durch die
Wissenschaft überlassen. Die Arbeit vergleicht die Schutzpflichten mit ihrem Pendant der
obligations de sécurité im französischen Recht. Dabei zeigt sich dass die Schutzpflichten der
besonderen Beziehung zwischen den Beteiligten eines Schuldverhältnisses Rechnung tragen. Es
handelt sich um schuldrechtliche Pflichten gesetzlichen Ursprungs die mit den das
Schuldverhältnis begründenden Handlungen entstehen. Sie teilen die Rechtsnatur der zu Grunde
liegenden schuldrechtlichen Verbindung.