Das Urheberrechtsgesetz macht das Bestehen verschiedener Ansprüche vom Vorliegen eines
Originals abhängig definiert den Begriff aber nicht. Gerade das Folgerecht das für Künstler
eine wichtige Einnahmequelle ist setzt ein Original voraus. Die Arbeit untersucht die
Konzeption des Originalbegriffs bisherige Definitionsvorschläge sowie die einschlägige
Rechtsprechung. Auch weitere Rechtsbereiche sowie die Gegebenheiten auf dem Kunstmarkt werden
herangezogen um den Begriff näher zu definieren. Im Hauptkapitel werden verschiedene Bereiche
der bildenden Kunst näher betrachtet so dass die Definition des Originals immer klarere
Konturen gewinnt. Hierzu gehören Auflagenwerke wie Drucke Skulpturen und Fotos aber auch
digitale Kunst restaurierte Werke und Gemeinschaftswerke. Ein besonderer Fokus liegt auf
modernen Kunstformen. Am Ende steht ein Definitionsvorschlag der diesen Problembereichen
gerecht wird.