Mit Art. 4 Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 1370 2007 haben die öffentlichen Auftraggeber bei der
Vergabe von Dienstleistungsaufträgen im öffentlichen Personenverkehr die Möglichkeit für die
betroffenen Arbeitnehmer die Rechtsfolgen des Betriebsübergangs anzuordnen. Die Regelung hat
nicht nur eine erhebliche sozial- und wirtschaftspolitische Dimension sondern wirft auch eine
Vielzahl an rechtlichen Zweifelsfragen auf. Die Arbeit beleuchtet die aus der Verordnung
resultierenden Rechtsprobleme für das deutsche Arbeits- und Vergaberecht. Ein besonderes
Augenmerk liegt dabei auf der Umsetzbarkeit des behördlichen Betriebsübergangsverlangens in der
Vergabepraxis.