Die U.S.-amerikanische medical enterprise liability überträgt die Haftung für von angestellten
Ärzten und independent contractors fahrlässig verursachte Schäden auf Krankenhausträger und
stellt behandelnde Ärzte von der Haftung frei. Ist die medical enterprise liability für das
deutsche Recht zweckmäßig und mit dem deutschen Recht vereinbar?