Die Arbeit untersucht die Haftung von Experten gegenüber Kapitalanlegern de lege lata und de
lege ferenda bei Veröffentlichung ihrer Aussagen in Verkaufsprospekten für Kapitalanlagen unter
Berücksichtigung des Rupert Scholz-Urteils des BGH vom 17.11.2011 (Az. III ZR 103 10).