Die Arbeit befasst sich mit der Frage wie Strafgewaltkonflikte gelöst werden sollten. Dabei
unterscheidet der Autor zwischen der Regelungs- und der Urteilsgewalt. Er schlägt ein Konzept
vor wonach anwendbares Recht und internationaler Gerichtsstand voneinander abweichen können.
Dadurch kann es zu einer Fremdrechtsanwendung im Strafrecht kommen.