Die gesetzliche Krankenversicherung unterliegt permanenten Veränderungsprozessen. 171a SGB V
ermöglicht erstmals die kassenartenübergreifende Fusion von Krankenkassen. Mit dem Fokus auf
dem Sozial- Wettbewerbs- und Arbeitsrecht liefert die Arbeit eine umfassende Darstellung der
Voraussetzungen und Rechtsfolgen dieser neuen Vereinigungsform.