Der zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem Spitzenverband der Krankenkassen
abgeschlossene Bundesmantelvertrag (BMV) als einheitlicher Vertrag für alle Kassenarten ist das
zentrale Regelungswerk zur Gewährleistung bundesweit einheitlicher Standards für die
vertragsärztliche Versorgung. Die Beziehungen der Krankenkassen und ihrer Verbände zu den
Vertragspartnern insbesondere zu Ärzten und Psychotherapeuten sind einer permanenten Wandlung
unterworfen. Die Neuauflage des Kommentars ist auf dem Rechtsstand von August 2020 und
berücksichtigt die Vielzahl der Änderungen des SGB V die einschneidende Änderungen auch des
BMV-Ä mit seinen Anlagen mit sich brachten u.a. das TSVG und die Digitalisierung der
vertragsärztlichen Versorgung. Wichtigen Anlagen sind erstmals zusammenfassende Einführungen
und Bewertungen beigefügt. Die Regelungsgegenstände umfassen insbesondere * die Voraussetzungen
für die Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung * die Qualitätssicherung * die
Inanspruchnahme der Leistungen durch die Versicherten (z.B. freie Arztwahl Verordnungen) *
allgemeine Grundsätze (z.B. Sprechstunden Vertretung persönliche Leistungserbringung
Assistenten angestellte Ärzte) * administrative Vorgaben wie Vordrucke und Bescheinigungen
* Regelungen zur Abrechnung und Wirtschaftlichkeitsprüfung der erbrachten Leistungen sowie *
deren Vergütung. Das Werk ist für den mit dem Vertragsarztrecht befassten Praktiker eine
unverzichtbare Arbeitshilfe.