Die Frage nach der Rechtsnatur von Software bleibt umstritten und vielschichtig. Die
vorliegende Arbeit beleuchtet diese als Ausgangspunkt einer Untersuchung der Haftung im Fall
von Fehlfunktionen softwarebasierter Gebäudesicherheitssysteme. Es wird beispielhaft aufgezeigt
dass Softwaresysteme in die herkömmliche Produkthaftung eingepasst werden können.