Stimmabreden zwischen Gläubigern in der Insolvenz sind praktisch bedeutsam. Sie vertragen sich
mit dem Verfahrensrecht. Materielle Kriterien sind die Gläubigergleichbehandlung und die
Vorrangregel. Unzulässige Abreden führen zur Beschlussanfechtung. Treupflichten zwischen
Gläubigern die sich auf die Zulässigkeit auswirken könnten bestehen nicht.