Die Aufteilung der ESt zwischen insolvenzbefangenen und -freien Forderungen sowie Forderungen
gegen das Sondervermögen in der ZV ist problematisch. Die Trennung der Vermögenssphären bei der
Aufteilung der Einkünfte dient der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit.
Bereichsaufteilungsbescheide ermöglichen die Wahrung des Steuergeheimnisses.