Der Verkauf von Produktschlüsseln für Computerspiele ist eine urheberrechtliche
Verbreitungshandlung. Wenn Rechteinhaber im Erstvertrieb eine Vergütung erzielen dann
erschöpft sich das Verbreitungsrecht am veräußerten Werkexemplar auch im digitalen Umfeld: der
Vertrieb des Werks kann durch sie nicht weiter beeinflusst werden.