Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen Bilanzierung Steuern
Note: 1 0 Frankfurt University of Applied Sciences ehem. Fachhochschule Frankfurt am Main
Sprache: Deutsch Abstract: 1.Einleitung2.Die Problematik der Doppelbesteuerung3.Fiktive
Anrechnung ausländischer Quellensteuern bei der Hinzurechnungsbesteuerung3.1.Anrechnung
fiktiver Quellensteuern3.2.Methoden zur Anrechnung fiktiver Quellensteuern3.2.1.Tax sparing
credit3.2.2.Tax matching credit3.3.Milderung der Hinzurechnungsbesteuerung durch Anrechnung
ausländischer Quellensteuern3.3.1.DBA Fall (Irland)3.3.2.Nicht-DBA Fall
(Brasilien)3.3.3.Einfluss der fiktiven ausländischen Quellensteuer auf die
Hinzurechnungsbesteuerung3.4.Hinzurechnungsbesteuerung ( 7-14
AStG)3.4.1.Überblick3.4.2.Tatbestandsvoraussetzungen der Hinzurechnungsbesteuerung 3.4.2.1.
Persönliche Tatbestandsvoraussetzungen3.4.2.2. Sachliche
Tatbestandsvoraussetzungen3.4.3.Rechtsfolgen der Hinzurechnungsbesteuerung3.4.3.1.
Allgemeines3.4.3.2. Ermittlung des Hinzurechnungsbetrages3.4.3.2.1.Ermittlung der
Zwischeneinkünfte3.4.3.2.2.Steuerabzug3.4.3.2.3.Verlustabzug3.4.3.2.4.Veräußerungsgewinne3.4.4.Steueranrechnung3.4.5.Nachgeschaltete
Zwischengesellschaft4.ResümeeEinleitungDie Hinzurechnungsbesteuerung geregelt in den 7 - 14
AStG gehört zum wichtigsten und umfangreichsten Teil des AStG und soll die Abschirmwirkung der
ausländi-schen juristischen Person beseitigen welche darin liegt dass durch die
Zwischenschal-tung ausländischer Gesellschaften dem inländischen Fiskus besteuerungsfähige
Gewinne entzogen werden. Gem. 7 Abs. 1 AStG sind die Einkünfte dieser Zwischengesellschaft dem
inländischen unbeschränkt Steuerpflichtigen zuzurechnen wenn die Tatbestandsvoraussetzungen
der Hinzurechnungsbesteuerung erfüllt sind. Die Besteuerung wird letztendlich so vorgenommen
als ob die ausländische Zwischengesellschaft die erzielten Gewinne an den inländischen
Anteilseigner ausgeschüttet hätte. Die Hinzurech-nungsbesteuerung basiert daher auf einer
Ausschüttungsfiktion.Nach 3 Nr. 41 lit. a) EStG werden die Gewinnausschüttungen der
ausländischen Gesellschaft nach vorangegangener Hinzurechnung grds. freigestellt. Dadurch soll
eine Doppelbesteuerung bei der tatsächlichen Ausschüttung der Zwischengesellschaft vermieden
werden. Gem. 12 AStG kann der Steuerpflichtige eine Anrechnung der ausländischen Steuern auf
seine Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer beantragen die auf den Hinzurechnungsbetrag entfällt.
In diesem Fall muss der Hinzurechnungsbetrag um diese Steuern aufgestockt werden......