Ab 2022 müssen alle rund 35 Millionen wirtschaftliche Einheiten des Grundbesitzes in
Deutschland neu bewertet werden danach jeweils alle sieben Jahre. Die erste Hauptfeststellung
zur Feststellung der neuen Grundsteuerwerte erfolgt auf den 1.1.2022. Die auf diesen Zeitpunkt
festgestellten Grundsteuerwerte gelten erstmals für die Grundsteuer ab 2025. In diesem
Kommentar finden Sie alle Neuerungen des reformierten Grundsteuergesetzes und im dazugehörenden
Bewertungsrecht kompakt und aktuell erläutert. Feststellung von Grundsteuerwerten ( 219 - 227
BewG) Bewertung des Grundvermögens Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens
Einführung neuer Grundsteuervergünstigungen Einführung einer sog. Grundsteuer C (gesonderter
Hebesatz aus städtebaulichen Gründen auf baureife unbebaute Grundstücke) ab 1.1.2025 Vorteile:
Klarer Fokus auf die Reform-Vorschriften in GrStG und BewG Kompakte Übersicht über die neuen
bzw. geänderten Vorschriften Voranstellung eines Fassungsvergleichs (Synopse GrStG) Mit dieser
frühen Erstkommentierung sind Sie auf Augenhöhe mit der Verwaltung. Der Autor Michael Roscher
in der Bundesfinanzverwaltung tätig ist u.a. Experte der einschlägigen Rechtsmaterie und
langjähriger Autor zu Grundsteuer und zum Bewertungsrecht.