Die Arbeit untersucht das am 1.10.2015 in Kraft getretene Haager Übereinkommen über
Gerichtsstandsvereinbarungen (HÜ). Im Zentrum der Untersuchung steht die praxisrelevante Frage
wann Gerichte anderer Staaten trotz anderslautender Gerichtsstandsvereinbarung einen
Rechtsstreit entscheiden können. Eine der Kernregelungen des HÜ sieht bei internationalen
Gerichtsstandsvereinbarungen die grundsätzliche Derogation der Gerichte anderer Vertragsstaaten
vor. Es wird dargelegt welche Voraussetzungen eine Gerichtsstandsvereinbarung erfüllen muss
um die Derogationswirkung auszulösen und welche Ausnahmen es von diesem Grundsatz gibt. Vorbild
der Derogationsregelung war das weithin bekannte äußerst erfolgreiche UN-Übereinkommen über
die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (NYÜ). Aufgrund der
Vorbildfunktion dieses Übereinkommens sichtet das vorliegende Buch die Rechtsprechung und Lehre
hierzu wertet sie aus und zieht Schlüsse für die Auslegung des HÜ.