Dieses Buch befasst sich mit dem Konflikt dem Unternehmen im amerikanischen Zivilprozess
ausgesetzt sind wenn sie während der Discovery dem BDSG unterfallende personenbezogene Daten
vorlegen müssen. Die Autorin verdeutlicht dass sich der seit den 1980er Jahren bestehende
transatlantische Justizkonflikt dabei in verstärkter Form zeigt da nicht nur die
unterschiedlichen Vorstellungen Deutschlands und der USA bei der Sachverhaltsaufklärung im
Zivilprozess sondern auch im Datenschutz aufeinandertreffen. Personenbezogene Daten dürfen nur
dann in die USA übermittelt werden wenn die verantwortliche Stelle ausreichende Garantien für
das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen im Sinne von Paragraph 4c Abs. 2 Satz 1 BDSG
herstellt. Dies ist lediglich durch die Vereinbarung von Vertragsklauseln zwischen der
verantwortlichen Stelle ihren Anwälten und den Anwälten der Gegenseite möglich. Die Autorin
unterbreitet deshalb konkrete Formulierungsvorschläge für solche Vertragsklauseln.