Die Betreuung behördlicher Accounts in sozialen Netzwerken stellt Mitarbeitende der
Öffentlichkeitsarbeit vor eine Vielzahl rechtlicher Fragen. Anders als in Unternehmen und
Vereinen ist die staatliche Öffentlichkeitsarbeit eng an einen verfassungsrechtlichen Rahmen
gebunden. So ist staatliche Öffentlichkeitsarbeit in der Regel nicht auf den gesetzlichen
Spielraum der Meinungsfreiheit zu stützen und sie ist inhaltlich nicht frei sondern an die
Aufgabenkompetenzen der jeweiligen staatlichen Einrichtung gekoppelt.Nicht selten empfinden
Social-Media-Managerinnen und Social-Media-Manager die rechtlichen Besonderheiten staatlicher
Öffentlichkeitsarbeit als eine Einschränkung der Kreativität und Spontanität sowie auch als
eine Behinderung bei der Erzeugung von Reichweiten und Interaktionen in sozialen Netzwerken.
Der Erfolg staatlicher Öffentlichkeitsarbeit ist jedoch nicht allein von der öffentlichen
Wahrnehmbarkeit der behördlichen Öffentlichkeitsarbeit abhängig. Die besondere Qualifikation
der Social-Media-Managerinnen und Manager der öffentlichen Einrichtungen und Behörden liegt in
der Kenntnis rechtlichen Rahmenbedingungen und Beachtung der Spielregeln behördlicher
Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern.Mir ist bewusst dass zwischen dem Erfordernis
der staatlichen Zurückhaltung einerseits und dem Wunsch nach bürgernahen Auftreten andererseits
ein Spannungsfeld besteht. Weiter befindet sich staatliche Öffentlichkeitsarbeit oftmals in
einem faktischen Wettbewerb staatlicher Einrichtungen untereinander sowie auch mit privaten
Anbietern welchen rechtlich weitere Spielräume bei der Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung
stehen. Der den Behörden gewährte Handlungsspielraum bei der Öffentlichkeitsarbeit erlaubt ein
werbendes Herausstellen von Leistungen nur sehr begrenzt. Das mag unter der Abhängigkeit von
Zuweisungen und Ausstattungen öffentlicher Einrichtungen als eine Waffenungleichheit im Bemühen
um öffentliche Mittel gegenüber den nicht an das Öffentliche Recht gebundenen Organisationen
empfunden werden.Gefragt bei der Social-Media-Arbeit öffentlicher Einrichtungen ist somit
häufig das richtige Fingerspitzengefühl auf der Grundlage von Rechtskenntnissen. Dieses können
Sie liebe Leserinnen und Leser mit diesem Buch zunächst durch ein Verständnis der Funktionen
und Aufgaben staatlicher Öffentlichkeitsarbeit erwerben. Weiter möchte ich mit diesem Buch die
wichtigsten Antworten auf die Fragestellungen der Mitarbeitenden in der behördlichen
Öffentlichkeitsarbeit praxisbezogen und umsetzbar vermitteln.