Ausgehend von dem Veranlassungsprinzip als tätigungsbezogenem Grundprinzip der Abgrenzung und
dessen Konkretisierung durch den Fremdvergleichsgrundsatz analysiert die Arbeit die bisherige
BFH-Rechtsprechung und diskutiert ausgewählte Fragestellungen der abkommensrechtlichen
Betriebsstättengewinnabgrenzung. Es wird herausgearbeitet dass sowohl dem Art. 7 OECD-MA als
auch den sog. Betriebsstättenvorbehalten ein einheitlicher veranlassungsbasierter
Abgrenzungsmaßstab zugrunde liegt der an das spezifisch abkommensrechtliche Verständnis der
Unternehmenstätigkeit anknüpft. Nach kommentarähnlicher Darstellung und Diskussion der
Änderungen durch den Authorized OECD Approach (AOA) wird gezeigt dass auch der dem AOA
zugrunde liegende Abgrenzungsmaßstab veranlassungsbasiert ist wenngleich es aufgrund der
abweichenden Anknüpfung an Personalfunktionen im Einzelfall zu unterschiedlichen
Zuordnungsergebnissen kommen kann. Zugleich werden Vorschläge für einzelne gesetzgeberische
Nachbesserungen der Umsetzungsvorschrift des 1 Abs. 5 AStG gemacht.