Während das deutsche Gesellschafts- und Insolvenzrecht lange Zeit nahezu unverbunden
nebeneinanderstanden lässt sich jüngst eine zunehmende Interferenz erkennen. Eine Ausprägung
davon illustriert die Richtlinie (EU) 2019 1023 die mit ihrem Art. 19 Vorgaben bezüglich der
Geschäftsleiterverantwortung bei einer wahrscheinlichen Insolvenz formuliert. Neu ist damit
dass fortan nicht nur das Verhältnis dieser Rechtsdisziplinen sondern vor allem auch der Nexus
zwischen Geschäftsleiter Gläubiger und Gesellschafter „am Rande der Insolvenz“ vor einem
europäischen Hintergrund beleuchtet werden muss. Der deutsche Gesetzentwurf beinhaltete hierfür
mit §§ 2 3 StaRUG zwei in der Fachliteratur viel beachtete Normen welche schließlich
ersatzlos gestrichen wurden. Daran anknüpfend geht die vorliegende Bearbeitung jedoch insofern
weiter als sie sich einer umfassenden Analyse des gegenwärtigen Pflichten- und Haftungsregimes
der Geschäftsleiter von Kapitalgesellschaften im Krisenverlauf vor mit und nach dem Eintritt
der drohenden Zahlungsunfähigkeit widmet. Sodann wird ermittelt und bewertet ob das
verbliebene Regelungsmodell des Gesetzgebers dem Bedürfnis nach Gläubigerschutz in
europarechtskonformer Weise Rechnung trägt oder Defizite bzw. Schutzlücken aufweist. Zum
Schluss wird auf Basis dieser Erkenntnisse ein eigener Regelungsvorschlag ausgearbeitet.
Der Autor Klaus Burtscher ist Rechtsreferendar im Bezirk des OLG München. Parallel dazu ist
er Geschäftsführer im Unternehmen seiner Familie.