Die Wahrnehmung des Rechtsanwaltes durch die Öffentlichkeit war wechselvoll. Erblickten
namhafte Kreise der Justiz in der Advokatur ein (notwendiges) Übel dem man nur durch straffen
numerus clausus Herr werden konnte mutierte sie in den Augen eines liberalen Bürgertums zu
einem Symbol von Freiheit Konstitution und Grundrechten um am Ende des
Untersuchungszeitraumes als Institution des Kapitalismus wahrgenommen zu werden die allmählich
absterben sollte.Die Arbeit versucht anhand der im Archiv der Kärntner Rechtsanwaltskammer
verfügbaren Quellen die Entwicklung der Advokatur in einer Peripherie der Habsburgermonarchie
von einem losen Gremium ernannter Justizbeamter zu einem freien Berufsstand nachzuzeichnen.
Besonderes Gewicht kommt dabei der Advokatenkammer als Institution organisierter
Selbstverwaltung zu. Am Ende des Untersuchungszeitraumes stehen der Übergang zur Republik der
Wechsel der Titulatur vom Advokaten zum Rechtsanwalt und die maßgebliche Rolle die Kärntner
Rechtsanwälte (als Politiker) in dieser Übergangsphase spielten.