Mit dem am 1. Jänner 2024 in Kraft getretenen Flexible-Kapitalgesellschafts-Gesetz (FlexKapGG)
wird eine neue Gesellschaftsform geschaffen. Es baut auf bewährten Regelungen für die GmbH auf
die mit den umfangreichen Kapitalausstattungsmöglichkeiten des Aktiengesetzes erweitert werden.
Mit Unternehmenswert-Anteilen können vor allem Mitarbeiter mit einer kleinen Kapitaleinlage an
das Unternehmen gebunden werden und an dessen Erfolg teilhaben. Das Start-Up-Förderungspaket
eröffnet auch abgabenrechtliche Begünstigungen. Durch die sehr offen zur Verfügung gestellten
Gestaltungsmöglichkeiten bietet sich die neue Gesellschaft für Start-Ups aber für alle Fälle
bei denen eine Substanzbeteiligung nicht auch Mitwirkungsrechte verschaffen muss an. In dieser
Ausgabe werden die zur Gestaltung des Gesellschaftsvertrages angebotenen Regelungen mit
Anmerkungen versehen und helfen damit die für den Einzelfall geeignete Lösung zu finden.