Unweit der Stadt Tübingen im Königreiche Würtemberg liegt das Fürstentum
Hohenzollern-Hechingen in welchem vor uralten Zeiten ein sehr festes Bergschloß stand das
ebenfalls Hohenzollern hieß. Die Besitzer dieses Schlosses waren Burggrafen welche Würde und
Landeshoheit vom Jahre 1180 an wo Conrad der jüngere Sohn des Zollern'schen Grafen Rudolph
als erster Burggraf hervorgehoben wurde erblich in der Stammlinie sich fortpflanzte. Die
Bestätigung dieser Erblichkeit ging von den damaligen Kaisern aus die vermöge ihrer Macht und
ihres Ansehns großen Einfluß ausübten. So erhielt Friedrich V. das sechste Glied in
absteigender Linie des oben erwähnten Conrads vom Kaiser Karl VI. im Jahre 1363 nicht nur eine
solche Bestätigung als Burggrafen sondern auch dazu noch die Würde eines Reichsfürsten. Sein
fürstliches Besitztum dehnte sich in ein zweifaches Gebiet aus in das Burggrafentum oberhalb
des Fichtelgebirgs oder in den Bayreuther Kreis und in das Burggrafentum unterhalb jenes
Gebirgs oder in den Anspacher Kreis. Als er aber im Jahre 1398 verstorben war teilten sich
seine beiden Söhne: Johann III. und Friedrich VI. in das burggräfliche Erbe. [...] Der
Kulturhistoriker und Schriftsteller Moses Heinemann stellt im vorliegenden Band eine
biographische Übersicht der Regenten aus dem Hause Hohenzollern zusammen. Seine Darstellung
reicht von den Kurfürsten seit dem 15. Jahrhundert bis zu den Königen seit dem 17. Jahrhundert.
Dieses Buch ist ein unveränderter Nachdruck der dritten Auflage aus dem Jahr 1841.