Verständlich erläutert der Kommentar für die Praxis die Vorschriften des
Personalvertretungsgesetzes Berlin. In der 4. Auflage sind sämtlich Änderungen und
Entwicklungen des Gesetzes berücksichtigt. Rechtsprechung insbesondere des
Bundesverwaltungsgerichts des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg und des
Bundesarbeitsgerichts und einschlägige Literatur sind eingearbeitet. Bearbeitungsund
Gesetzgebungsstand ist Oktober 2021. Ein besonderes Augenmerk legen die Autoren auf die
inhaltlichen und rechtlichen Parallelen und Unterschiede zu Bundespersonalvertretungsgesetz und
Betriebsverfassungsgesetz ? beide in 2021 umfassend novelliert. Schwerpunkte: •
Beteiligungsrechte bei Einführung neuer Technologien • Möglichkeiten der
Personalratsbeteiligung bei Anordnung der Arbeit im Homeoffice • Beteiligungsrechte bei
Arbeits- und Gesundheitsschutz • Personalratsarbeit unter Verwendung neuer Technologien •
Berücksichtigung aktueller europarechtlicher Bezüge • Besonderheiten des
verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes • Neuerungen im Bereich des einstweiligen
Rechtsschutzes Damit bietet der Kommentar für die Praxis eine zuverlässige Orientierung für
alle die mit dem Personalvertretungsgesetz Berlin arbeiten. Personalräte wie auch andere
Gremien lernen ihre Rechte und Befugnisse für eine erfolgreiche Interessenvertretung kennen und
anwenden. Dienststellenleitungen und Personalabteilungen bietet der Kommentar Informationen und
Empfehlungen für die Zusammenarbeit mit den Vertretungen und Organisationen der Beschäftigten.
Der Anhang enthält den Text der Wahlordnung und einen Leitfaden dazu. Die Autoren: Dr.
Claas-Hinrich Germelmann Vizepräsident des LAG Berlin a. D. Honorarprofessor am Fachbereich
Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin Dr. Gerhard Binkert Präsident des LAG
Berlin-Brandenburg a. D. Dr. Claas Friedrich Germelmann LL.M. Professor für Öffentliches
Recht und Europarecht an der Leibniz Universität Hannover