Bei den Einweisungen von Patient:innen in den Maßregelvollzug handelt es sich immer um
Zwangsunterbringungen. Die Besonderheit forensisch psychiatrischer Patient:innen besteht darin
dass sie psychisch krank oder psychisch gestört sind und auf der Basis ihrer psychiatrischen
Erkrankungen eine Straftat begangen haben. Deshalb muss die Behandlung bei gleichzeitiger
Sicherung stattfinden. Dabei geht es nicht darum die Patient:innen durch den Freiheitsentzug
zu bestrafen sondern die Gesellschaft vor der Gefahr die von ihnen ausgeht zu beschützen
solange sie eine Gefahr für diese darstellen. Vor allem Gesetzesänderungen und
Gerichtsurteile prägen die Unterbringung im Maßregelvollzug und verdeutlichen die Wichtigkeit
ethische Fragen und auch Fragen der Schuldfähigkeit Sicherungsbedingungen und unterschiedliche
Krankheitsbilder im Kontext der Straftatbegehung zu thematisieren und zu diskutieren. Die
Eickelborner Schriftenreihe publiziert die in den Fachtagungen angesprochenen Themen aus
unterschiedlichen Berufsfeldern und ist so maßgeblich an der Entwicklung des Feldes und dem
forensisch-psychiatrischen Diskurs beteiligt.