Seit mehr als 15 Jahren wird intensiv über die Einrichtung von Ombudschaften in der
Fachöffentlichkeit und -politik der Kinder- und Jugendhilfe diskutiert. Diese Debatte und die
Arbeit der bestehenden Ombudsstellen führte zur gesetzlichen Regelung von Ombudsstellen ( 9a
SGB VIII) im Kinder- und Jugendstärkungsgesetz. Verbunden mit einer rechtebasierten Perspektive
auf junge Menschen stellen sich Herausforderungen die es zukünftig aktiv zu gestalten gilt
wenn es darum gehen soll auch Kinder und Jugendliche bei der Verwirklichung ihrer Rechte zu
unterstützen. Dabei sind Spannungsfelder wie Machtausgleich Parteilichkeit und die Verbindung
zu der UN-Kinderrechtskonvention von Bedeutung.