Die Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung (BGL) die von der Bundesanstalt für
Straßenwesen (BASt) herausgegeben werden sind ein wesentliches Dokument für die Begutachtung
von Kraftfahrern deren Fahreignung im Zweifel steht. Seit ihrer Erstveröffentlichung im Jahr
2000 sind sie wesentlich erweitert bzw. in Teilen grundlegend überarbeitet worden. Dies machte
auch eine Überarbeitung des BGL-Kommentars erforderlich. Die lange erwartete dritte Auflage
dieses gut eingeführten Standardwerkes trägt dem Stand der BGL vom 24.5.2018 Rechnung und ist
wiederum eine wichtige Hilfe für die Praxis der fachlichen Beurteilung der körperlichen und
geistigen Eignung von Kraftfahrzeugführern. Richtungsweisend neu aufgenommen wurden unter
anderem - eine Einführung in die Systematik der Fahreignungsbegutachtung - der fachlich
grundlegend neue Ansatz bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen die tatsächliche Risikobewertung ins
Zentrum der Fahreignungsbegutachtung zu rücken - Hinweise und Grundsätze ob und inwieweit die
Vorgaben der BGL bei bestimmten Kapiteln ohne Weiteres auf ältere Kraftfahrer anwendbar sind
da Fallkonstellationen aufgrund von Wechselwirkungen hier oftmals komplex sein können und im
Rahmen der Fahreignungsbegutachtung einen ganzheitlichen Ansatz erfordern - die Betrachtung
des Zusammenhangs von intensiven Verkehrsauffälligkeiten und Fahreignung - die Anwendbarkeit
von Festlegungen der BGL für bestimmte Fälle auch im Kontext von anderen Verkehrsträgern (Luft
Wasser Schiene). Darüber hinaus wurden bereits Hinweise zu fahreignungsrelevanten
Krankheitsbildern erarbeitet deren aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse in der gültigen
Fassung der BGL noch unzureichend abgebildet sind (etwa Epilepsie und psychische Störungen)
oder die als eigenständiges Krankheitsbild in Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) bzw.
in den BGL bisher noch gar nicht berücksichtigt sind (ADHS und Persönlichkeitsstörungen).
Damit stellt der BGL-Kommentar ein wichtiges und umfassendes Arbeitsmittel für die tägliche
Praxis im gesamten Bereich der Fahreignung dar - nicht nur für Mediziner und Psychologen
sondern auch für Juristen in Justiz und Verwaltung sowie alle die in der Rehabilitation der
Therapie oder der Begutachtungsvorbereitung engagiert sind bis hin zu den Betroffenen selbst
denen die Bedingungen und Voraussetzungen für den Erhalt bzw. Wiedererwerb der Fahrerlaubnis
transparent gemacht werden. Besonderen Wert wurde auch auf ein umfassendes Verzeichnis an
weiterführender Literatur gelegt.